Hustenstiller

Was ist ein Hustenstiller und wie wirkt er? Die Hustenstiller werden in einer Kombination aus Ableitungen aus dem Griechischen und dem Lateinischen auch als Antitussivum bezeichnet. Sie unterdrücken den Hustenreiz, der von den Nervenzellen an den Epithelien genannten Flimmerhärchen der Bronchien ausgelöst wird. Der Husten ist ein Bestandteil des natürlichen Prozesses zur Selbstreinigung der Atemwege und sollte im Normalfall nicht unterdrückt werden.

Warum sind die meisten Hustenstiller rezeptpflichtig?

Doch bei einigen Erkrankungen kann es zu einer besonders starken Reizung kommen, die einen schmerzhaften Dauerhusten auslösen. Dazu gehört besonders der trockene Reizhusten, der als Begleitsymptom einer echten Virusgrippe oder nach dem Abklingen einer schlimmen Erkältung auftreten kann. Dort ist der Einsatz der Hustenstiller angeraten.

Auch verschiedene Allergien sowie thermische Einflüsse können einen verstärkten Hustenreiz auslösen. Hinzu kommen Kontakte der Schleimhäute der Atemwege mit reizenden chemischen Dämpfen oder Rauch. Auch hier kann mit einem Hustenstiller lindernd eingegriffen werden. Wissen sollte man aber, dass die Hustenstiller möglichst nicht in Kombination mit Präparaten gegeben werden sollten, die als so genannte Schleimlöser den Abtransport der Sekrete aus den Atemwegen unterstützen sollen.

Die Hustenstiller greifen nicht an der Quelle, also direkt in den Atemwegen an, sondern unterdrücken im Hirn, dass dem Hustenreiz auch der Vorgang des Hustens folgt. Sie haben als Nebenwirkung einen dämpfenden Effekt auf das gesamte Nervensystem. Für die meisten Hustenstiller wurde festgestellt, dass sie wegen der beruhigenden Wirkung ein erhebliches Potential für Abhängigkeiten haben.

Das ist ein Grund, warum die meisten Präparate verschreibungspflichtig sind. Einige Wirkstoffe der Hustenstiller fallen in der Bundesrepublik Deutschland sogar unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Dazu gehören zum Beispiel Hydrocodon und Noscapin. Ursache ist, dass sich bei den Wirkstoffen um Abkömmlinge von Opiaten handelt. Nicht rezeptpflichtig dagegen sind Präparate mit Clobutinol, das unter dem Namen Silomat vertrieben wurde. Allerdings gibt es dafür innerhalb der EU seit 2007 keine Zulassung mehr. Alternativ wäre der Griff zu Pentoxyverin möglich, das einen anderen Wirkungsmechanismus hat.

Fazit:

Der Einsatz der Hustenstiller sollte sehr genau abgewogen werden. Ein Hustenstiller bekämpft nur die Symptome eines übermäßigen Hustens, nicht aber dessen Ursache. Ein Antitussivum Hustenstiller) sollte nicht kombiniert mit einem Expektorans aus der Gruppe der Sekretomotorika (Hustenlöser) verabreicht werden. Auch sollte bei der Nutzen-Risiko-Analyse bei der Verwendung der Hustenstiller einerseits mit bedacht werden, dass der Hustenreiz ein Teil der natürlichen Selbstreinigung der Atemwege ist.

Andererseits machen viele der Hustenstiller abhängig, weil sie Wirkstoffe beinhalten, die von den Opiaten abstammen. Sie wirken nicht am Entstehungsort des Hustenreizes, sondern an Rezeptoren im Hirn. Da sie neben der hustenstillenden Wirkung auch eine sedierende Wirkung auf den Menschen haben, fallen die Wirkstoffe einiger Hustenstiller unter das Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Betäubungsmitteln. Das führt dazu, dass ein Großteil der Hustenstiller rezeptpflichtig sind.

 

Jenny Brix

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert